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GlückskleeDas Arbeitsgericht gibt den Klägern im Lohn-Streit Recht. Rittal muss nachzahlen.

Das hat das Arbeitsgericht in Gießen am 3. Januar 2013 entschieden. In vier Fällen, von insgesamt 64 Beschäftigten des Herborner Unternehmens die geklagt haben, gab das Gericht den Klägern Recht. Rittal muss Beträge von jeweils rund 246 Euro, 236 Euro, 35 Euro und 14 Euro nachzahlen. Es handelt sich um Lohn, der zwischen Juli 2009 und August 2010 fällig gewesen wäre.

Das Arbeitsgericht wies ferner die Klage von Rittal gegen zwei Mitarbeiter ab in dem das Unternehmen Lohn zurückforderte der in einigen Monaten zuviel gezahlt worden sei. Nähere Details wurden in der Presse ausreichend dargelegt. Die weiteren Verhandlungen finden im Februar (5. und 19.) öffentlich statt. Beginn ist jeweils um 9.30 Uhr.

Es macht Mut zu festzustellen, dass es noch Leute gibt die Ihr Recht verteidigen, auch den Schneid haben Klage zu erheben und nicht immer nur klein beigeben.

©by Bürgerwecker-Team